ℹ️ Das müssen Sie jetzt wissen.
Rund 100.000 Abfallgebührenbescheide wurden am 30. April 2026 verschickt. Wie setzen sich die Abfallgebühren zusammen, was ist neu und was ist bei Änderungen zu beachten? Wir klären die wichtigsten Fragen in diesem Beitrag.
Eine Erklärung zum Aufbau des Gebührenbescheides finden Sie auf unserer Webseite.
Ab dem Jahr 2026 werden sogenannte Mindestentleerungen erhoben und auf dem Abfallgebührenbescheid „Vorauszahlung 2026“ ausgewiesen.
Das bedeutet: Für jedes angemeldete Hausmüllbehältnis werden pro Jahr mindestens zwei Entleerungen berechnet (eine Entleerung pro Halbjahr).
So wird die Leistungsgebühr im Abfallgebührenbescheid „Vorauszahlung 2026“ unter Berücksichtigung der Mindestentleerungen berechnet:
Die Regelung zu den Mindestentleerungen ist in § 4 Absatz 4 der Abfallgebührensatzung des ZASO hinterlegt.
Bitte prüfen Sie Ihren Gebührenbescheid sorgfältig und beachten Sie die Fälligkeitstermine für die Zahlung der Abfallgebühren. Damit wir Ihre Zahlungen dem richtigen Kundenkonto und Jahr zuordnen können, nutzen Sie bitte den entsprechenden Verwendungszweck. Der Abrechnungsbescheid 2025 und der Vorauszahlungsbescheid 2026 haben jeweils einen eigenen Verwendungszweck.
Wir benötigen von Ihnen eine schriftliche Meldung, damit Änderungen zu Ihrem Kundenkonto erfolgen können. Das betrifft zum Beispiel:
Bitte beachten Sie: Telefonische Änderungen sind nicht möglich!
Für telefonische Auskünfte und Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeiterin. Die Telefonnummer finden Sie oben rechts auf der ersten Seite Ihres Gebührenbescheides.
Hinweis zur Erreichbarkeit: Nach dem Versand der Bescheide kann es aufgrund vieler Anfragen zu längeren Bearbeitungszeiten und einer eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit kommen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Ihr ZASO-Team



