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ZASO überprüft Hausmüllentsorgung – Anhörung bei fehlendem Hausmüllbehälter

Versand der Anhörungsschreiben ab dem 18. November 2025 Bei einer Bestandsüberprüfung der im Verbandsgebiet registrierten Hausmüllbehälter durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) wurde festgestellt, dass …

Versand der Anhörungsschreiben ab dem 18. November 2025

Bei einer Bestandsüberprüfung der im Verbandsgebiet registrierten Hausmüllbehälter durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) wurde festgestellt, dass einige Haushalte bislang keinen eigenen Hausmüllbehälter angemeldet haben.

Nach der Abfallwirtschaftssatzung des ZASO besteht die Pflicht, Grundstücke, die zu Wohn- und Gewerbezwecken genutzt werden, an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (§ 5 Abs. 1 und 3). Zudem ist für jeden privaten Haushalt mindestens ein Hausmüllbehälter mit einem Volumen von 80 Litern vorzuhalten (§ 11 Abs. 2).

„In den meisten Fällen handelt es sich um einfache Klärungsfälle – beispielsweise, wenn sich mehrere an einer Anschrift lebende Haushalte einen Behälter teilen, dies aber bisher nicht angezeigt wurde“, erläutert Regina Butz, Geschäftsleiterin des ZASO.

Ziel des ZASO ist es, rechtmäßig bestehende, aber bislang nicht angezeigte Behältergemeinschaften zu erfassen und die rechtlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes umzusetzen. Denn Hausmüll ist im Holsystem grundsätzlich dort zu sammeln und zur Abholung bereitzustellen, wo dieser anfällt.

Bei einem bewohnten Grundstück fallen regelmäßig Abfälle an. Alle Siedlungsabfälle, die nicht oder nur mit erheblichem Aufwand recycelbar sind, gehören in den Hausmüllbehälter. Dazu zählen insbesondere Hygieneartikel (z. B. Damenbinden, Windeln, gebrauchte Taschentücher, gebrauchte Zahnbürsten), verschmutzte oder beschichtete Papiere (etwa Backpapier, Kassenzettel und verschmutzte Pizzakartons), Staubsaugerbeutel, erkaltete Asche, Zigarettenstummel, Feuerzeuge, zerbrochenes Geschirr und Gläser, Kerzenreste, Wachs, verschmutzte Textil- und Lederreste, Tierstreu, Kehricht, Tapetenreste, Kugelschreiber, Stifte, Fotos, Filmstreifen sowie Glühbirnen.

Ab dem 18. November 2025 erhalten die betroffenen Haushalte in Etappen ein Anhörungsschreiben mit der Aufforderung, sich bis zum genannten Termin zu äußern. Dem Schreiben liegen ein Antwortschreiben und die notwendigen Formulare zur Anmeldung eines eigenen Behälters oder zur Registrierung einer Behältergemeinschaft bei. Eine Behältergemeinschaft ist möglich, wenn zwei auf demselben Grundstück (eine Anschrift) lebende Haushalte einen Hausmüllbehälter gemeinschaftlich nutzen.

Sollte keine Rückmeldung erfolgen, ist vorgesehen, dass der ZASO das Aufstellen und Nutzen eines Hausmüllbehälters anordnet oder selbst einen Hausmüllbehälter kostenpflichtig bereitstellt.

Der ZASO bittet daher alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die Gelegenheit zur Anhörung zu nutzen und so zu einer geordneten Abfallentsorgung beizutragen.

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